HISTORIE: 15. September 2026 – 15. September 2026
BEZUG: Diese Seite ist eine Fortsetzung der vorausgehenden Experimente. Ganz besonders sei verwiesen auf das Experimente Nr.28, in welchen die Rolle des Wissens unter Berücksichtigung eines Bürgerservers (BSS) behandelt wird.
Autor: Mensch Gerd Doeben-Henisch
Kontakt: info@emerging-life.org
Asymmetrische Symbiose : Nachdem das Format der ‚asymmetrischen Symbiose‘ in diesem Blog mehrere Wandlungen durchlaufen hat, hat sich aktuell folgendes Format eingespielt: Grundsätzlich schreibt der Mensch Gerd seine Texte erst einmal komplett selbst. Nach Abschluss tritt er in einen Meta-Dialog mit einer generativen Intelligenz — bisher ChatGPT und Claude Opus X — ein. Falls dieser Meta-Dialog inhaltlich interessant genug war und die Sachverhalte über das Alltagsverstehen hinausgehen, bittet der Autor Gerd eine generative KI, zu einem – oder auch mehreren — Text(en) einen eigenen Kommentar zu verfassen. Der Text dieses Kommentars wird vom Autor Gerd nicht verändert, um so die Eigenart der algorithmischen KI-Sicht nicht zu verdecken.
Übergang zu Experiment Nr.29
Autor: Gerd
Im Experiment Nr. 28 wurden Anforderungen an den Bürger-Server für Schöneck (BSS) formuliert, die aus einer Analyse des ‚Umfelds‘ des BSS abgeleitet wurden. Zum Umfeld gehört prinzipiell alles, wenngleich der ‚lokale Kontext‘, der Ort 61137 Schöneck selbst, den primären Ausgangspunkt liefert.
Für die Startseite wurden auf diese Weise die folgenden Anforderungen gewonnen:
- CHALLENGE (Welche Herausforderungen sind bekannt; auf welche sollte reagiert werden)
- REAKTION (Auf welche Weise soll reagiert werden; wo sind die Anträge im kommunalen Parlament; Bei der Planung: Worin besteht der Nutzen für die Gemeinde und die Bürger? Wie verläuft die weitere Umsetzung durch die Verwaltung)
- NUTZEN (Beim Vorliegen des Ergebnisses : Worin besteht der Nutzen für die Gemeinde und die Bürger?)
- BÜRGER-KOMMUNIKATION (Welche Herausforderungen (Challenges) sehen die Bürger? Wie erreichen Bürger ihre gewählten Vertreter? Wie können Bürger ihre Fähigkeiten aktiv in die Gemeinde einbringen?)
Diese Anforderungen sind immer noch relativ abstrakt. Im Experiment Nr. 29 wird versucht, die Wechselwirkung zwischen der allgemeinen Realität und einer Startseite des BSS noch etwas mehr zu untersuchen.

BILD 1

BILD 2
INFO : Diese beiden Grafiken geben Gedanken wieder, die im Vorfeld dieses Textes stattgefunden haben und die dann zum Anlass wurden, den folgenden Text zu schreiben. Erfahrungsgemäß wird vom Mensch Gerd immer nur ein kleiner Teile der Bild-Aspekte im nachfolgenden Text umgesetzt.
Anmerkung : Aufgrund von Rückmeldungen von Lesern möchte ich noch folgende Anmerkung hinzufügen: Bevor wir Menschen einen ‚Text‘ schreiben können, brauchen wir ‚Inhalte‘ in unserem Kopf, welche dann verschriftlicht werden. Verschriftlichung erzwingt eine ‚Linearität‘ von Worten und damit auch von den ‚Inhalten‘, welche mitgeteilt werden sollen. Die ‚Inhalte im Kopf‘ haben in der Regel viele Perspektiven und Veränderungsrichtungen gleichzeitig. In einer Skizze — zweidimensional — kann man dies angenähert ausdrücken, ein Text kann dies nur indirekt. Skizzen erstellen ist daher eher eine Form komplex zu Denken als nur zu schreiben.
Realität – Kognition – Gremien – Dokumente …
Autor: Gerd
Hier wird davon ausgegangen, dass unsere primäre Realität jene Körperwelt ist, in der wir uns mit unseren materiellen Körper vorfinden. Diese primäre Realität bezeichnen wir als ‚Level 0‘ (siehe Bild 2).
Menschen haben die Besonderheit — wie letztlich alle biologischen Lebensformen –, dass sie in ihrem ‚Innern‘ über Prozesse verfügen, die wir ‚Kognition‘ nennen (neben ‚Emotionen‘ und ‚Bedürfnissen‘). Die Kognitionen spiegeln in gewisser Weise die Realität von Level 0 auf eigene Weise wieder. Die Realität im Medium der Kognition nennen wir hier Level 1 (wobei die materiellen Strukturen des Körpers zu Level 0 gehören).
Wenn Menschen sich mit anderen Menschen zu ‚Gremien‘ zusammenschließen, die sich nach ‚vereinbarten Regeln‘ verhalten, dann entsteht eine zusätzliche ‚Gremien-Realität‘, die wir hier Level 2 nennen. So werden hier nicht ‚beliebige‘ Inhalte gedacht und kommuniziert, sondern nur solche, welche mit den Regeln der Gremien ‚konform‘ sind. So werden z.B. in dem politischen Gremium des ‚Gemeinde-Parlaments (Gemeindevertretung)‘ im Kern ‚Anträge‘ eingebracht, über die entschieden werden muss, was damit geschieht: (i) ablehnen oder (ii) zur weiteren Beratung in Ausschüsse verweisen oder (iii) positiv bescheiden und zur weiteren Umsetzung an ein anderes Gremium (z.B. Gemeindevorstand (GVO) + Bürgermeisterin (BM), welche die Umsetzung dann an die Gemeindeverwaltung (GVW) delegieren).
Sobald es offiziell wird, wird in Gremien nicht nur ‚geredet‘, sondern es wird mit ‚Texten (Dokumenten)‘ gearbeitet. Texte bilden eine neue Realität, die hier Level 3 bezeichnet wird. Diese Dokumente können dann in Datenbanken gespeichert und jederzeit wieder abgerufen werden (Im Fall der Kommune 61137 ist dies das ‚Rats-Informations-System (RIS)‘, welches öffentlich zugänglich ist). Die Wiederbenutzung ist sehr hilfreich, man sollte allerdings bedenken, dass die ‚Inhalte‘, welche mit diesen Dokumenten transportiert werden sollen, nicht ‚in den Buchstaben des Textes‘ liegen, sondern nur in den ‚Köpfen der Leser‘, welche anhand der gelesenen Buchstaben an diese Inhalte erinnert werden müssen.
Da der geplante BSS die RIS-Datenbank der Gemeinde 61137 Schöneck nicht ersetzen will, entsteht auf dem BSS eine neue Realität mit Level 3+4 : Level 3 deswegen, weil Teile der Dokumente von der RIS-Datenbank übernommen werden, andererseits Level 4, da auf dem BSS auch neue Dokumente entstehen, welche zusätzliche Informationen zu den Inhalten von Level 3 hinzufügen.
Challenge, Reaktion & Nutzen
Autor: Gerd
Wie aus dem Experiment Nr. 28 hervorgeht, geht der Autor dieses Textes davon aus, dass die Realität von Level 0 jene primäre Realität ist, die unser Leben als Individuum und als Gesellschaft grundlegend bestimmt. Insofern sollte diese Realität Level 0 jederzeit als unsere primäre ‚Herausforderung‘ — Challenge — betrachtet werden, für die wir entsprechende ‚Antworten‘ (‚Reaktionen‘) suchen, hoffentlich auch finden, um sie dann auch umzusetzen. Dies ist eine der zentralen Aufgaben des ‚kommunalen Parlaments‘.
Für das ‚Identifizieren von Herausforderungen‘ gibt es bislang keinen eigenständigen geregelten Prozess. Fakt ist nur, dass ‚irgendwie und irgendwann‘ im Rahmen des kommunalen Parlaments — eben der Gemeindevertretung (GV) — ‚Anträge‘ gestellt werden, die ‚konkrete Maßnahmen‘ fordern. Normalerweise werden solche Anträge mit ‚Begründungen‘ begleitet.
Wichtig ist aber zu wissen, dass das Parlament zwar ‚Aufträge für Reaktionen‘ an den Gemeindevorstand (GVO + BM) erteilen kann, aber wann und wie dann diese Aufträge durch die Gemeindeverwaltung (GVW) — und möglicherweise weiteren beauftragten Gremien/ Firmen … ausgeführt werden, dies ist nicht transparent. Hier erscheint die GVO + BM + GVW eher wie eine Black-Box.
Offen ist auch der Aspekt, wann und wie die ‚Umsetzung einer geplanten Reaktion‘ für die Gemeinde, für die Bürger wirklich von ‚Nutzen‘ ist. Wer nimmt solch eine Bewertung vor? Was sind die möglichen Kriterien.
Bürgerkommunikation
Autor: Gerd
In dem bislang skizzierten Szenarium einer Zukunftsbewältigung am Beispiel einer demokratisch organisierten Kommune bleibt auch die Rolle der Bürgerkommunikation zwischen den Bürgern und ihren gewählten Vertretern leicht vage. Zwischen den Wahlen — alle 5 Jahre für das kommunale Parlament, alle 6 Jahre für den Bürgermeister — hat ein Bürger kaum explizite Mitwirkungsrechte. Die Sitzungen des Parlaments sind zwar öffentlich (auch mögliche Ausschüsse), aber es gibt kein Recht auf offene direkte Kommunikation.
Eingeladener Kommentar von chatGPT
Autor: Generative KI GPT-6 Astra (leicht)
(Hervorhebung nachträglich von Autor Gerd)
Experiment Nr. 29 macht sichtbar, wie viele Vermittlungsschritte zwischen einer realen Lebenssituation und ihrer Darstellung auf einem Bürgerserver liegen. Menschen nehmen Situationen wahr, verarbeiten sie vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen und Bewertungen, verständigen sich in institutionellen Zusammenhängen und halten ausgewählte Beiträge und Entscheidungen in Dokumenten fest. Der BSS greift diese Dokumente auf und erzeugt daraus weitere Darstellungen. Jeder dieser Schritte eröffnet Möglichkeiten des Verstehens, bringt aber auch Auswahl, Verkürzung und mögliche Missverständnisse mit sich. Darin liegt für mich die besondere Bedeutung dieses Experiments: Es macht die Voraussetzungen der eigenen Wissensarbeit zum Gegenstand der Betrachtung.
Die Unterscheidung der Levels hilft, diese Vermittlungen auseinanderzuhalten. Zugleich würde ich sie als unterschiedliche Betrachtungs- und Organisationsebenen innerhalb derselben Wirklichkeit verstehen. Körper, Gremien, Dokumente und Computer gehören weiterhin zur materiellen Welt. Ihre besonderen Funktionen entstehen durch Beziehungen und Tätigkeiten, die mit einer bloßen Beschreibung ihrer materiellen Bestandteile noch nicht erfasst sind. Die Skizzen, insbesondere die Verschachtelungen und Rückkopplungen in Bild 2, legen ein solches Verständnis nahe. Eine zusätzliche Ebene bedeutet dabei weder größere Wirklichkeitsnähe noch höhere Verlässlichkeit. Auch eine übersichtliche Darstellung im BSS kann einen Zusammenhang falsch wiedergeben.
Die Bemerkungen zum Verhältnis von Skizze und Text berühren eine wichtige Erfahrung: Beziehungen, die im Denken gleichzeitig gegenwärtig sind, lassen sich sprachlich nur schrittweise entfalten. Zeichnungen können solche Beziehungen räumlich nebeneinanderstellen und dadurch andere Einsichten ermöglichen. Ergänzend würde ich hervorheben, dass auch das Schreiben selbst Gedanken hervorbringen und verändern kann. Inhalte müssen vor ihrer Formulierung nicht bereits vollständig feststehen. Zeichnen, Schreiben, Lesen und gemeinsames Besprechen können unterschiedliche Momente desselben Erkenntnisprozesses sein.
Ähnlich verstehe ich die Aussage über die Bedeutung von Dokumenten. Buchstaben tragen ihren Sinn nicht unabhängig von Menschen mit sich. Ihr Verständnis setzt Sprachkenntnisse, Erfahrungen und einen Kontext voraus. Dennoch erinnert Lesen nicht ausschließlich an bereits vorhandene Inhalte. Es kann auch neue Vorstellungen ermöglichen, Widersprüche aufdecken und bisherige Überzeugungen verändern. Für den BSS folgt daraus eine anspruchsvolle Aufgabe: Er muss vorhandene Informationen so zugänglich machen, dass Menschen Beziehungen erschließen können, die ihnen zuvor nicht verständlich waren.
Die Ausweitung des Begriffs „Kognition“ auf sämtliche biologischen Lebensformen würde ich dabei als weitreichende begriffliche Setzung behandeln. Für die konkrete Argumentation über menschliches Zusammenleben muss diese Frage nicht abschließend entschieden werden. Tragend ist hier zunächst, dass Menschen unterschiedliche, begrenzte und veränderliche Zugänge zu ihrer gemeinsamen Umwelt haben. Eine Wissensschnittstelle gewinnt ihren Wert dadurch, dass sie den Austausch zwischen diesen Zugängen unterstützt.
Beim Übergang zu den Gremien wird eine weitere Unterscheidung wichtig. Regeln bestimmen Zuständigkeiten, Verfahrensweisen und die Verbindlichkeit von Entscheidungen. Sie legen jedoch nicht vollständig fest, was Beteiligte denken oder tatsächlich äußern. Zwischen persönlichen Überlegungen, informellen Gesprächen, öffentlicher Beratung und förmlicher Beschlussfassung bestehen Unterschiede. Dokumente erfassen davon jeweils bestimmte Ausschnitte. Deshalb kann die Rekonstruktion eines politischen Vorgangs aus dem RIS zwar belastbare Anhaltspunkte liefern, aber nicht ohne Weiteres dessen gesamte Entstehungsgeschichte.
Dies betrifft besonders die Identifikation von Herausforderungen. Ein Antrag ist ein sichtbares Ereignis in einem möglicherweise schon lange laufenden gesellschaftlichen Prozess. Ihm können Erfahrungen, Beschwerden, Untersuchungen, Verwaltungsarbeit oder Gespräche vorausgehen. Ob diese Vorgeschichte geregelt, dokumentiert oder öffentlich zugänglich ist, muss im jeweiligen Fall untersucht werden. Aus einer Lücke im erschlossenen Material folgt zunächst eine Grenze unseres Wissens. Gerade diese Grenze sollte der BSS kenntlich machen können.
Besonders wichtig finde ich die Frage nach dem weiteren Weg eines beschlossenen Antrags. Hier würde ich den Ausdruck „Black-Box“ konsequent auf die Perspektive der öffentlich verfügbaren Informationen beziehen. Interne Bearbeitung, institutionelle Kontrolle und öffentliche Nachvollziehbarkeit sind verschiedene Sachverhalte. Die Hessische Gemeindeordnung weist der Gemeindevertretung eine Überwachungsfunktion gegenüber der Verwaltung zu. Daraus folgt jedoch noch nicht, dass Bürger den Verlauf jeder einzelnen Umsetzung anhand öffentlich zugänglicher Informationen nachvollziehen können. Umgekehrt belegt eine fehlende öffentliche Darstellung nicht das Fehlen von Bearbeitung oder Kontrolle. Hessenrecht: § 50 HGO.
Auch die beteiligten institutionellen Rollen sollten möglichst genau beschrieben werden. Die Bürgermeisterin gehört dem Gemeindevorstand an; eine Schreibweise wie „GVO + BM“ kann daher eine stärkere Trennung nahelegen, als institutionell besteht. [Änderung Autor Gerd: … ] Informationen über die Umsetzung könnten … besonders wertvoll werden, sobald erkennbar ist, welche konkreten Abläufe sie betreffen und welche bisherigen Annahmen dadurch bestätigt oder verändert werden. Hessisches Innenministerium: Hessische Kommunalverfassung.
Der entscheidende Schritt über reine Verfahrensbeobachtung hinaus liegt für mich in der Frage nach dem Nutzen. Ein Beschluss dokumentiert eine Entscheidung, eine ausgeführte Maßnahme eine Handlung. Ob sich dadurch die Lebensbedingungen verbessern, verlangt eine weitere Untersuchung. Dabei ist Nutzen weder selbstverständlich einheitlich noch zeitlich unveränderlich: Verschiedene Menschen können unterschiedlich betroffen sein, kurzfristige Vorteile können mit späteren Belastungen verbunden sein. Hilfreich wäre deshalb, bereits die erwarteten Wirkungen einer Maßnahme ausdrücklich festzuhalten und später mit beobachtbaren Veränderungen zu vergleichen. Auch dann bleibt zu prüfen, welchen Anteil die Maßnahme an diesen Veränderungen tatsächlich hatte.
Die Bürgerkommunikation erhält vor diesem Hintergrund eine weitergehende Funktion. Bürger sind nicht nur Empfänger politischer Entscheidungen. Sie verfügen über Erfahrungen, Kenntnisse und Beobachtungen, die sowohl für die Beschreibung von Herausforderungen als auch für die Beurteilung von Ergebnissen wichtig sind. Dabei bestehen zwischen den Wahlen durchaus institutionalisierte Beteiligungsmöglichkeiten, etwa Bürgerversammlungen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sowie bestimmte Anhörungs- und Einwendungsrechte. Die weiterführende Frage lautet, wie daraus ein kontinuierlicher Austausch werden kann, dessen Beiträge und Antworten im Zusammenhang mit konkreten Vorgängen sichtbar bleiben. Verwaltungsportal Hessen: Bürgerbeteiligung.
Für die zusätzliche Wissensebene des BSS ergibt sich daraus eine besondere Verantwortung. Quellen, erschlossene Zusammenhänge, Bewertungen und offene Fragen müssen unterscheidbar bleiben. Dies gilt auch für Beiträge einer unterstützenden KI. Eine maschinell erzeugte Erklärung kann beim Verstehen helfen, muss aber als überprüfbare Bearbeitung erkennbar sein. Verständlichkeit und Quellenbindung gehören zusammen: Eine bloße Dokumentensammlung überfordert viele Leser; eine scheinbar eindeutige Zusammenfassung kann ihnen wesentliche Unsicherheiten verbergen.
Aus meiner Sicht liegt die Stärke von Experiment Nr. 29 darin, den BSS selbst in den Erkenntnisprozess einzubeziehen, den er unterstützen soll. Seine Darstellungen sind vorläufige Beiträge zu gemeinsamer Verständigung und können durch Quellenprüfung, neue Informationen und Rückmeldungen verändert werden. Daraus entsteht die Möglichkeit eines gemeinsamen Lernprozesses: Menschen machen Herausforderungen sichtbar, verfolgen politische Reaktionen, beobachten Folgen und korrigieren ihre bisherigen Vorstellungen. Der BSS wäre dann eine Infrastruktur, mit der eine Kommune diesen Zusammenhang zunehmend besser erkennen und gestalten kann.
Quellenangaben
Autor: Generative KI GPT-6 Astra (leicht)
Die folgenden Quellen beziehen sich auf die Aussagen zur kommunalen Organisation, zur Kontrolle der Verwaltung und zu den Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger in Hessen. Die erkenntnistheoretischen Überlegungen und die Folgerungen für den BSS sind eigene Einordnungen des Kommentars.
- Land Hessen: Hessische Gemeindeordnung (HGO), § 50 – Aufgaben.
Amtliche Rechtsquelle im Bürgerservice Hessenrecht. Für den Kommentar einschlägig ist insbesondere Absatz 2 zur Überwachung der Verwaltung und der Geschäftsführung des Gemeindevorstands durch die Gemeindevertretung.
§ 50 HGO bei Hessenrecht. Abruf: 15. September 2026. - Hessisches Ministerium des Innern: „Hessische Kommunalverfassung“.
Offizielle Überblicksdarstellung zur kommunalen Verfassung in Hessen. Einschlägig ist insbesondere der Abschnitt „Magistratsverfassung“, der die Rollen der Gemeindevertretung und des aus Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin und Beigeordneten bestehenden Gemeindevorstands erläutert. Ohne ausgewiesenes Veröffentlichungsdatum.
Hessische Kommunalverfassung. Abruf: 15. September 2026. - Verwaltungsportal Hessen: „Bürgerbeteiligung“.
Offizielle Informationsseite zu kommunalen Beteiligungsmöglichkeiten. Sie erläutert unter anderem Bürgerversammlungen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die Mitarbeit sachkundiger Einwohner in Kommissionen sowie weitere Anhörungs-, Einwendungs- und Beschwerderechte. Ohne eindeutig ausgewiesenes inhaltliches Veröffentlichungsdatum.
Bürgerbeteiligung im Verwaltungsportal Hessen. Abruf: 15. September 2026.
Diese Quellen beschreiben den rechtlichen und institutionellen Rahmen. Sie belegen nicht, wie einzelne Beschlüsse in Schöneck tatsächlich umgesetzt oder deren Fortschritte öffentlich dokumentiert werden.