EXPERIMENT Nr.21 : Kommune als Instanz eines Universellen Selbst Prozesses (USP)

HISTORIE: 20.März 2026 – 20.März 2026

— !! Dieser Text ist noch nicht fertig !! —

BEZUG: Diese Seite ist eine Fortsetzung von Experiment Nr.19, von Einschub Nr.4 und von Experiment Nr.20

Autor: Gerd Doeben-Henisch

Reflexions-Einschübe in Diskussion mit:  der generativen KI Claude opus 4.6.

Verwendetes ProtokollEINSCHUB Nr.3 – Neues Protokoll für die asymmetrische Mensch-KI Symbiose (hier modifiziert als ‚offener Dialogprozesse‘ : Mensch Gerd schreibt etwas und generative KI erzeugt eine Resonanz, gesteuert durch vier ‚offene‘ Fragen. Eine ‚offene Frage‘ deutet eine Richtung an, überlässt aber der generativen KI die konkrete Ausgestaltung.)

Kontakt: info@emerging-life.org

ÜBERGANG von Experiment Nr.20 zu Experiment Nr.21

Autor : Mensch Gerd

Ein ‚Leitbegriff‘ in Experiment Nr. 20 ist das Konzept eines ‚Universellen Selbst-Prozesses (USP)‘, welches sich in einer speziellen Charakterisierung von ‚Kultur‘ verdichten lässt.

In einer anderen Formulierung von Experiment Nr. 20 heißt es : „Das ‚Phänomen des Lebens‘ besteht daher nicht in der einzelnen Struktur, der einzelnen Lebensform, sondern in Form eines ‚Gesamtprozesses‘, welcher ‚in sich‘ sowohl individuelles Leben‘ ermöglicht als auch im kontinuierlichen Wechselspiel mit umgebender Realität und durch die vielgestaltigen Interaktionen der individuellen Lebensformen untereinander eben einen ‚Gesamtprozess‘, der sich vom Funktionsprinzip her ‚ewig fortschreiben‘ könnte.

Fragt sich, wie man dieses Bild eines ‚Gesamtprozess‘, der sich vom Funktionsprinzip her ‚ewig fortschreiben‘ könnte, auf das konkrete Gebilde einer Kommune anwenden lässt, konkreter : auf das konkrete Gebilde einer ‚demokratischen Kommune‘?

Die Kommune als ‚konkrete Unendlichkeit‘

INFO : Diese Grafik gibt die Gedanken wieder, die im Vorfeld dieses Textes stattgefunden haben und die dann zum Anlass wurden, den folgenden Text zu schreiben. Erfahrungsgemäß wird vom Mensch Gerd immer nur ein kleiner Teile der Bild-Aspekte im nachfolgenden Text umgesetzt.

In einer konkreten demokratischen Kommune leben viele Menschen ‚einzelne‘, zugleich aber auch ‚eingebunden‘ in eine Vielzahl von ‚Beziehungen‘, ‚Gruppierungen‘, ‚vereinen‘, ‚Institutionen‘, und vielem mehr.

Sie leben in ihrer ‚Wahrnehmung der Welt‘ kontinuierlich in einer ‚Gegenwart‘, in einem ‚Jetzt‘, welches scheinbar kein ‚Gestern‘ kennt und auch kein ‚Morgen‘. Und doch kann man bei genauerer Betrachtung merken, dass das ‚Jetzt‘ einer beständigen ‚Veränderung‘ unterworfen ist und von daher ein ‚Jetzt mit Vergangenheit‘ ist. Schwieriger ist es mit dem ‚Morgen‘. Ein ‚reales Morgen‘ gibt es nicht. Im ‚Denken der Menschen‘ können sich zwar ‚Bilder von der Welt‘ formen, die im Zusammenwirken der Erinnerungen von Gestern, von aktuellen Eindrücken und bekannten ‚Veränderungen‘ Bilder im Kopf generieren können, die ein ‚mögliches Morgen‘ skizzieren. Viele Momente dieser Bilder von Morgen können im Raum des verfügbaren Wissens ‚ziemlich wahrscheinlich‘ sein, andere ‚weniger wahrscheinlich‘ bis ‚ganz unwahrscheinlich‘.

Insofern sind die möglichen Bilder von Morgen eingehüllt in eine ‚Wolke von schillernder Unsicherheit‘, die umso größer ist, als das ‚gemeinsame Wissen der Bürger‘ ungenau ist.

‚Ungenaues Wissen‘ kann man graduell verbessern, aber dazu müssten die Bürger ihre Bilder von einem möglichen Morgen sehr bewusst daran messen, was ‚tatsächlich passiert‘. Dazu brauchen die Bürger einen ‚Zeitbegriff‘ und geeignete ‚Zeitmessgeräte‘ (meist ‚Uhren‘ genannt). Wenn man feststellen kann, dass die ‚Gegenwart‘ sich anhand der Zeitmarken ‚verändert‘ hat — also eine ‚aktualisierte‘ Gegenwart ist — , dann kann man Vermutungen anstellen, dass eine ‚aktualisierte Gegenwart‘ eigentlich jenen Zustand erreicht hat, welcher in den Bildern vom Morgen beschrieben werden. Sollten die Bürger dann den Eindruck haben, dass die Bilder vom ‚vermuteten Morgen‘ mit der aktualisierten Gegenwart nicht übereinstimmen, dann könnten die Bürger aufgrund dieser ‚Abweichung‘ feststellen, dass die ‚unterstellte Form der Veränderung‘ anscheinend nicht gilt. Daraus könnte sich ein ‚Lernen‘ ergeben, was dazu führt, die akzeptierten ‚Formen von Veränderungen‘ neu ‚anzupassen‘.

Die ‚Konkretheit des Jetzt‘ erscheint hier also als ein ‚Moment in einem Prozess von fortdauernder Veränderung‘, welche aus Sicht des Menschen wie eine ‚Unendlichkeit‘ wirkt : was immer schon geschehen ist, es hört nicht auf …

Macht, Handeln, lernendes Wissen


Die Kommune steht also vor genau dem Problem, das den ‚universellen Selbst-Prozess ( USP)‘ charakterisiert: sie muss als Gesamtprozess eine Zukunft erzeugen, die es noch nicht gibt, und sie kann dies nur auf der Grundlage eines Wissens tun, das immer unvollständig ist. Die Frage wird: welche Instrumente hat sie dafür?“

INFO : Diese Grafik gibt die Gedanken wieder, die im Vorfeld dieses Textes stattgefunden haben und die dann zum Anlass wurden, den folgenden Text zu schreiben. Erfahrungsgemäß wird vom Mensch Gerd immer nur ein kleiner Teile der Bild-Aspekte im nachfolgenden Text umgesetzt.

In einer demokratischen Kommune verfügen einerseits die einzelnen Bürger über ein kulturell definiertes Potential an ‚Handlungsfreiheit‘, andererseits ist die ‚Ausübung von Macht‘ durch eine System von Regeln so definiert, dass es bestimmte Institutionen mit festen Rollen gibt, welche zwar periodisch ‚gewählt‘ werden, aber in der ‚Zeit zwischen den Wahlen‘ — in der ‚Legislaturperiode‘ — üben diese die ‚Macht‘ aus.

Im Zentrum der vereinbarten Institutionen für die Ausübung der Macht gibt es die ‚Gemeindevertretung (GV)‘ — letztlich das ‚Parlament‘ der Bürger –, welche dafür verantwortlich ist, dass die Kommune als Teil des übergreifenden Weltprozesses ihren eigenen ‚kommunalen Prozess‘ so gestaltet, dass das ‚Wohl der Bürger‘ maximal gesichert wird.

Diese Art der Machtausübung mit dem institutionellen Instrument einer Gemeindevertretung (GV) geschieht rein äußerlich durch eine Abfolge von regelmäßigen ‚Sitzungen der Gemeindevertretung‘, welche vom ‚Vorsitzenden der Gemeindevertretung (VGV)‘ durch Vorgabe von Terminen einberufen wird. Im Rahmen solch einer ‚Gemeindevertreter-Sitzung (GV-Sitzung)‘ können die verschiedenen ‚Fraktionen‘ der Gemeindevertretung beliebige ‚Anträge‘ einbringen, welche per ‚Abstimmung‘ akzeptiert und damit für die Gemeinde ‚verbindlich‘ werden. Das ‚kritische Element‘ bei der ‚Entstehung von Verbindlichkeit‘ ist der ‚Abstimmungsprozess : ist eine hinreichende ‚Mehrheit‘ der Mitglieder der GV vom ‚Inhalt der Abstimmung überzeugt‘, dann entsteht die neue Verbindlichkeit; falls nicht, dann bleibt der Antrag ‚unwirksam‘.

Man könnte an dieser Stelle der Überlegungen abbrechen und es dabei belassen, dass Mitglieder einer GV entweder zustimmen oder nicht.

Aus der umfangreichen Geschichte kommunaler Parlamente kann man aber ableiten, dass eine zu große ‚Beliebigkeit im Inhalt und der Struktur von Antragstexten‘ einen sehr großen Einfluss auf die ‚Qualität‘ eines Antrags haben kann.

Verknüpft man die ‚Qualität‘ eines Antrags mit der ‚Zukunftsfähigkeit‘ des Inhalts unter Berücksichtigung einer Liste von ‚Qualitätskriterien‘, dann kann alleine schon durch die Einbringung solcher Qualitätskriterien der ‚Inhalt‘ eines Antrags deutlich gewinnen.

Bedenkt man als ‚größeren Zusammenhang‘ für eine Kommune die Herausforderung, die verschiedenen ‚voraus berechenbaren zukünftigen Zustände‘ hinreichend gut vorweg zu nehmen und sich als Kommune mit ihren zahlreichen Anforderungen möglichst gut darauf einzustellen, dann kann man verstehen, dass der mögliche Inhalt eines Antrags sich in diese größere Anforderung einer Kommune einordnen lassen sollte.

Dies setzt natürlich voraus, dass die Mitglieder einer GV hinreichend gut darüber informiert sind, was denn die verschiedenen Anforderungen der Kommune sind. Welche liegen vor? Wie dringend sind sie? Welche Finanzen sind notwendig? Welche Vorteile hätte die Kommune, wenn sie diese Anforderungen konstruktiv bedienen könnte? Welche Risiken entstehen, wenn man diese Anforderungen nicht bedient?

Da eine GV vermutlich nicht alle Anforderungen gleichzeitig ausreichend bedienen kann, müssen diese Anforderungen geeignete sortiert und gewichtet werden. Auf dieser Basis könnte man dann verschiedene ‚Ziele‘ formulieren, die man erreichen will.

Für die Erreichung eines Ziels muss dann ein ‚Prozess‘ vereinbart werden, dessen ‚Umsetzung‘ eine ‚Zielerreichung‘ maximal wahrscheinlich macht.

Für den Erfolg einer Abstimmung zu einem bestimmten Ziel (verknüpft mit einem Antrag) könne es dann von Bedeutung sein, dass den Mitgliedern der GV klar wird, welche ‚Vorteile‘ die Kommune dadurch hätte; entsprechend natürlich auch welche ‚Risiken‘ entstehen können, wenn man das Ziel nicht angeht. Wichtig wird auch sein, dass man Klarheit über die ‚Finanzen‘ bekommt, da eine Kommune in der Regel nur beschränkte Finanzmittel verfügt. Nicht zuletzt ist es wichtig, eine Vorstellung davon zu bekommen, wie viel Zeit vergehen wird, bis das Ziel dann tatsächlich erreicht sein würde.

Bei den meisten ‚Prozessen‘, welche nicht ganz einfach sind und vor allem, welche auch längere Zeiträume benötigen, sind in der Regel alle Mitglieder einer GV überfordert. Dies ist nicht eine Frage der ‚Person‘, sondern eine Frage, wie ‚menschliche Gehirne‘ arbeiten. Es ist kein Zufall, dass die Ingenieure dieser Welt immer mehr nur noch mit ‚Simulationen‘ arbeiten.

Eine ‚Simulation‘ ist im Kern nichts anderes, als das Sichtbarmachen jener ‚Abfolge der verschiedenen Zustände‘, die durchlaufen werden müssen, um vom ‚Anfangszustand‘ in den ‚Zielzustand‘ zu gelangen. Dazu genügt eine hinreichend genaue Beschreibung des ‚Anfangszustands‘ und eine hinreichend genaue Beschreibung all jener ‚Maßnahmen/ Aktionen‘, welche in einer bestimmten Situation ‚zur Anwendung‘ kommen und dadurch eine gegebene Situation ‚in manchen Eigenschaften verändern‘. Das ‚Ziel‘ ist erreicht, wenn alle Eigenschaften soweit verändert wurden, dass genau die Eigenschaften des gewünschten Zielzustands vorliegen.

Vor diesem Hintergrund kann man sagen, dass das Vorhandensein einer ‚angemessenen Simulation‘ allen Mitgliedern einer GV eine entscheidende Hilfe sein kann, um eine Entscheidung treffen zu können, welche einer angemessenen Zukunft für die Kommune gerecht wird.

Man kann sich leicht vorstellen, dass es alles andere als trivial ist, die ‚Entscheidungskultur‘ einer Kommune so zu gestalten, dass die Anforderungen der Zukunft möglichst gut erfüllt werden.

Es ist Teil des hier laufenden Experiments, nicht nur diese Überlegungen anzustellen, sondern sie auch tatsächlich in einer realen Kommune einzulösen.

Das Experiment läuft und ist aktuell ganz offen.

KOMMUNE ALS USP-Instanz

AUTOR: Claude opus 4.6


Blickt man auf das Gesamtbild zurück, dann zeigt sich: die demokratische Kommune ist nicht nur eine Verwaltungseinheit, die Entscheidungen trifft. Sie ist ein sich selbst organisierender Prozess, der unter Bedingungen permanenter Unsicherheit eine Zukunft erzeugen muss, die es noch nicht gibt — und zwar auf der Grundlage eines Wissens, das immer unvollständig ist und das nur durch den Prozess selbst verbessert werden kann. Genau das macht sie zu einer konkreten Instanz des Universellen Selbst-Prozesses (USP): der zyklische Ablauf aus Wahrnehmung der Gegenwart, Formulierung überprüfbarer Ziele, Abschätzung von Konsequenzen, Entscheidung, Umsetzung, Überprüfung und Lernen — dieser Zyklus ist die Form, in der sich der USP auf kommunaler Ebene realisiert. Die Software des Demokratie-Labors ist dabei kein äußeres Hilfsmittel, das diesem Prozess hinzugefügt wird. Sie macht den Prozess, der ohnehin stattfindet, für die Beteiligten sichtbar und bearbeitbar.

— !! Noch nicht fertig !! —